AGB
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an Lasergame Schweiz GmbH (nachstehend Veranstalterin genannt). Mit dem Betreten der Lasergame Area kommt ein Vertrag zwischen Ihnen (nachstehend Kunde genannt) und der Veranstalterin zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Spezielle Regelungen in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Lasergame Schweiz GmbH gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Wir bitten Sie, die vorliegenden Bedingungen sorgfältig zu studieren.
1. Vertragsabschluss/Buchung
Mit der Entgegennahme der Buchung bei der Veranstalterin kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Veranstalterin zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten des Vertrags für den Kunden und die Veranstalterin wirksam.
2. Vertragsgegenstand
Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschten Programme im Rahmen ihrer Ausschreibung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
3. Preise
Die Preise ergeben sich aus der gewünschten Zeitdauer und sind auf der Webseite ersichtlich. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vermerkt ist.
4. Zahlungsbedingungen
Der Kunde bezahlt die Leistung entweder im Voraus oder nachdem die Veranstalterin die Leistung erbracht hat. Spätestens aber am selben Tag der bezogenen Leistungen. Dies liegt bei der Entscheidung des Kunden.
5. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden
Eine Stornierung ist kostenlos sofern diese spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgt. Bei Stornierungen zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin wird eine Gebühr von 150.- zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen welche weniger als 24 Stunden vor dem Termin erfolgen sowie bei nicht erscheinen werden 250.- Fr. in Rechnung gestellt.
6. Annullierung oder Vertragsänderungen durch die Veranstalterin
Lasergame Schweiz GmbH kann ein gebuchtes Spiel ohne Nennung von Gründen absagen. Es wird konstruktiv eine andere Lösung/Termin gesucht. Dies geschieht nur infolge Krankheit/Unfall eines Instruktors oder infolge höherer Gewalt und nur falls kein Ersatz Instruktor verfügbar ist. Es können keine Schadenersatzforderungen gestellt werden.
Das Programm kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, Ihre Unterlassungen oder andere Handlungen dazu Anlass geben, dass eine Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten die Bestimmungen der Annullierungskosten gemäss Ziffer 5. Kann ein Programm oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, auch kurzfristig die Aktivitäten abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen zurückerstattet. Man beachte, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Veranstalterin bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen.
7. Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmer oder das Organisationskomitee der Gruppen sind verpflichtet, die Veranstalterin über gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Den Teilnahmebedingungen und Weisungen der Veranstalterin sowie den Weisungen von Aktivitätsleitern und Hilfspersonen, ist strikte Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Veranstalterin vor, fehlbare Personen oder Gruppen von den Aktivitäten auszuschliessen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Eine gute Gesundheit bei der Teilnahme an allen Programmen wird vorausgesetzt. Konsum von Drogen oder anderen bewusstseinsverändernden Mitteln vor oder während den Aktivitäten ist strikte untersagt. Alkohol kann in limitierter und kontrollierter Anzahl währen dem Anlass ausgeschenkt und konsumiert werden, sofern die Veranstalterin den Alkohol selber organisiert und verkauft. Von den Teilnehmern selbst mitgebrachter Alkohol darf während dem Anlass nicht konsumiert werden.
8. Beanstandungen
Entstehen Beanstandungen oder Schäden während den Aktivitäten, sind diese unverzüglich dem Aktivitätsleiter zu melden. Dieser wird bemüht sein, im Rahmen des Programms für Abhilfe zu sorgen. Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen etc. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Aktivitätsleiter zustande gekommen sind. Die Aktivitätsleiter sind nicht befugt, im Namen der Veranstalterin Forderungen von Kunden oder Drittleistern anzuerkennen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von 30 Tagen mittels eingeschriebenem Brief und unter Beilage der schriftlichen
Bestätigung des Aktivitätsleiters, allfälliger Beweisgegenstände, Belege etc. geltend gemacht werden. Unterlassene oder verspätete Beanstandungen sowie verspätete Einreichung der Unterlagen haben das Verfallen sämtlicher Ansprüche zur Folge. Es gilt das Datum der Zustellung an die Veranstalterin.
9. Versicherung
Die Veranstalterin ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Die Veranstalterin empfiehlt, je nach Programm, eine Annullierungskostenversicherung. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Unfälle während den Programmen. Die Teilnehmer sind selbständig für eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung verantwortlich.
10. Haftung
1. Allgemein
Die Veranstalterin vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder den Mehraufwand, soweit es den jeweiligen Aktivitätsleitern nicht möglich war, an Ort und Stelle gleichwertigen Ersatz zu offerieren. Die Haftung der Veranstalterin bleibt auf den unmittelbaren Schaden, maximal in der Höhe des Arrangementpreises, begrenzt. Für Programmänderungen infolge Zug-, Bus oder Flugverspätungen werden keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet die Veranstalterin nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Massnahmen oder Verspätungen und Ausfälle von Dritten, für welche die Veranstalterin nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind.
2. Unfälle und Erkrankungen
Bei Erkrankung, Körperverletzung oder Tod haftet die Veranstalterin nur für den unmittelbaren Schaden.
3. Drittleister
Die Veranstalterin ist berechtigt, für die optimale Leistungserbringung Dienste Dritter in Anspruch zu nehmen. Dies erfolgt im automatischen Einverständnis mit dem Kunden. Die Veranstalterin haftet nicht für Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen von Drittleister.
4. Sach- und Vermögensschäden
Die Veranstalterin haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden der Teilnehmer an Kleidern, Material, Wertgegenständen etc. Die Ausnahme bilden Schäden, die mit direktem Verschulden der Aktivitätsleiter zustande gekommen sind. Auch für Wertgegenstände übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.
5. Fahrlässigkeit
Bei Zuwiderhandlungen gegen Weisungen der Veranstalterin oder deren Angestellten entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin. Die Veranstalterin haftet für die Handlungen, Versäumnisse oder Unterlassungen seiner Aktivitätsleiter, sofern es sich um auftragsbezogene Tätigkeiten, welche zur Erbringung der gebuchten Leistung vonnöten ist, handelt.
6. Generell
Die obengenannten Ausführungen gelten nicht als generelle Anerkennung einer Haftung.
11. Fotos und Videos
Wer an einem Anlass der Veranstalterin teilnimmt, erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Bilder und Videos, welche während dem Anlass aufgenommen werden, durch die Veranstalterin veröffentlicht und zur Eigenwerbung weiterverwendet werden dürfen.
12. Cookies
Zur Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons etc.) und diesbezüglicher Einwilligungen setzen wir das Consent Tool „Real Cookie Banner“ ein. Details zur Funktionsweise von „Real Cookie Banner“ findest du unter https://devowl.io/de/rcb/datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien und der diesbezüglichen Einwilligungen.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Du bist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn du die personenbezogenen Daten nicht bereitstellst, können wir deine Einwilligungen nicht verwalten.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Veranstalterin ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen die Veranstalterin wird der ausschliessliche Gerichtsstand Lachen SZ oder Schwyz vereinbart. Verschärfte Bestimmungen der allgemeinen Vertragsbedingungen treten vor den einschlägigen Gesetzesbestimmungen in Kraft.
Veranstalterin
Lasergame Schweiz GmbH